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   BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 18.94   

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https://dejure.org/1994,1915
BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 18.94 (https://dejure.org/1994,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1994 - 7 B 18.94 (https://dejure.org/1994,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 7 B 18.94 (https://dejure.org/1994,1915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1147
  • DB 1994, 1925
  • DÖV 1994, 969
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 34.93

    Streitwert - Registerbeschleunigung - Vermögenszuordnung - Rückübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 18.94
    Der Senat hat nämlich bereits entschieden (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 34.93 - und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -), daß das Vermögen einer Treuhandgesellschaft durch die Veräußerung der von der Treuhandanstalt gehaltenen Anteile an einen privaten Dritten regelmäßig seine Eigenschaft als öffentliches Finanzvermögen verliert, die Voraussetzung einer Zuordnung nach Art. 21, 22 EV ist, und daß damit in derartigen Fällen eine nachträgliche Zuordnung von Vermögensgegenständen nur noch in Betracht kommt, wenn sie bei Abschluß des Veräußerungsgeschäfts tatsächlich für kommunale Selbstverwaltungsaufgaben genutzt wurden und der Anteilsveräußerungsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthält.
  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 18.94
    Der geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nicht gegeben; das angefochtene Urteil weicht nicht von BVerwGE 92, 215 ab.
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 18.94
    Der Senat hat nämlich bereits entschieden (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 34.93 - und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -), daß das Vermögen einer Treuhandgesellschaft durch die Veräußerung der von der Treuhandanstalt gehaltenen Anteile an einen privaten Dritten regelmäßig seine Eigenschaft als öffentliches Finanzvermögen verliert, die Voraussetzung einer Zuordnung nach Art. 21, 22 EV ist, und daß damit in derartigen Fällen eine nachträgliche Zuordnung von Vermögensgegenständen nur noch in Betracht kommt, wenn sie bei Abschluß des Veräußerungsgeschäfts tatsächlich für kommunale Selbstverwaltungsaufgaben genutzt wurden und der Anteilsveräußerungsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthält.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 11.96

    Offene Vermögensfragen - Umwandlungsausschluß für Kombinate und Kombinatsbetriebe

    Das gilt sogar für das kommunalen Aufgaben dienende Vermögen (vgl. zum Ausschluß der Rückübertragung nach Privatisierung: BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 34.93 - Buchholz 114 § 11 VZOG Nr. 1; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 30/93] = Buchholz 114 § 10 VZOG Nr. 2; Urteil vom 37. Mai 1994 - BVerwG 7 B 18.94 - Buchholz 428.2 § 10 VZOG Nr. 3: Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 62.94 - Buchholz 428.2 § 10 VZOG Nr. 4).
  • VG Berlin, 26.09.1994 - 31 A 625.93

    Anspruch auf Zuordnung eines Grundstücks mit zwei Schiffsliegeplätzen; Verlust

    Diese Zugehörigkeit ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 34.93 -, VIZ 1994, S. 290, und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, VIZ 1994, S. 414, sowie Beschluß vom 27. Mai 1994 - BVerwG 7 B 18.94 -), der die Kammer folgt, grundsätzlich Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit eines kommunalen Restitutionsanspruchs auf der Grundlage der Art. 22 Abs. 1 Satz 7, 21 Abs. 3 EV.
  • VG Berlin, 10.08.1994 - 15 A 514.93

    Zuordnung eines Flurstücks; Dienen volkseigenen Vermögens für kommunale Aufgaben

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